Der Angeklagte, damals Soldat, hatte am Abend in der Kaserne mit Kameraden gezecht. Als kein Bier mehr vorhanden war, machte einer von ihnen den Vorschlag, noch eine Rundfahrt zu unternehmen. Der Angeklagte war damit einverstanden und nahm zwei seiner Kameraden in seinem Wagen mit. Infolge seiner Trunkenheit geriet der absolut fahruntüchtige Angeklagte, nachdem er schon vorher durch Fahren in Schlangenlinien und ständigen Wechsel von der Normal- auf die Überholspur aufgefallen war, mit der linken Wagenseite gegen die auf dem Grünstreifen der Autobahn verlaufende Leitplanke und kam dann auf dem rechten Randstreifen zum Stehen. Personen wurden nicht verletzt, nur das Fahrzeug war leicht beschädigt.
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