Ergangen auf Vorlagebeschluß OLG Hamm v. 05.06.1970, NJW 1970, 1344 = VRS 39, 59, das gleichlautend entscheiden wollte. So auch OLG Karlsruhe v. 08.01.1970, VRS 39, 286. Siehe auch Schmidt, DAR 1969, 179: "Die zeitliche Begrenzung der Verjährungsunterbrechung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Strafverfahren."
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