Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 23. April 2021 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 817,53 € festgesetzt.
Die Parteien streiten - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - um die Prozessführungsbefugnis des klagenden Schadensabwicklungsunternehmens.
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