Tabelle: Vergleich Deutschland/Tschechien

Autor: Pöhlmann

In der Tschechischen Republik werden Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeiten, wörtlich "Übertretungen" (tschechisch prestupki) und als Vergehen (precini), also als Straftaten verfolgt.

Die Verkehrsregeln sind im Wesentlichen mit den Straßenverkehrsvorschriften in Deutschland identisch. Hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gilt Folgendes:

innerorts: 50 km/h

außerorts: 90 km/h

Schnellstraße: 110 km/h

Autobahn: 130 km/h

Auch tagsüber ist es vorgeschrieben, das Abblendlicht einzuschalten.

Die Rechtsfolgen für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind strenger als in Deutschland. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vorgesehenen Bußgelder, besonders wenn man bedenkt, dass das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen in der Tschechischen Republik mit rund 35.000 CZK (entspricht bei einem Kurs von 1 : 24 ca. 1.460 Euro, Stand 8/2022) deutlich unter dem Durchschnittslohn in Deutschland liegt (ca. 4.000 Euro).

Eine einzigartige Besonderheit des tschechischen Verkehrsrechts ist das sogenannte Blockverfahren. Die Polizei ist bei weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten danach berechtigt, Geldbußen im Blocksystem an Ort und Stelle zu verhängen.

Erhebliche Ordnungswidrigkeiten werden von der Verwaltungsbehörde, angesiedelt bei den Stadtverwaltungen, verfolgt. Es sind dort als Sachbearbeiter Volljuristen tätig.