BVerwG - Beschluß vom 20.12.1988 (7 B 199.88) - DRsp Nr. 1992/5219
BVerwG, Beschluß vom 20.12.1988 - Aktenzeichen 7 B 199.88
DRsp Nr. 1992/5219
a-e. Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen: (a) ernstliche Zweifel im Falle der Trunkenheitsfahrt eines Ersttäters mit hohem Blutalkoholgehalt (hier: 3,34 Promille);(b-e) Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung in einem Strafurteil(c-e) tritt nur auf der Grundlage entsprechender Urteilsfeststellungen zur Eignung bei gleichem Sachverhalt ein,(e) ferner nicht, wenn das Strafurteil ohne Aussage zur Eignung lediglich wegen Zeitablaufs von der Erlaubnisentziehung absieht.