Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger begehrt die erleichterte Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE und C1E (im Folgenden: C-Klassen) durch Umschreibung einer für diese Fahrzeugklassen erteilten ausländischen Fahrerlaubnis gemäß § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), hilfsweise die Feststellung, dass das Unterlassen der Erteilung durch die Beklagte rechtswidrig war.
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