Checkliste: Alkoholprüfung

Checkliste: Alkoholprüfung

 

 

Frage

Ja

Nein

1.

Liegt Bindungswirkung des strafgerichtlichen Urteils/Vorrang des Strafverfahrensurteils vor bezüglich Einigung/Nichteignung?

2.

Ist Einschreiten der Verwaltungsbehörde rechtmäßig? (Bei Alkoholtaten hat die Behörde eine Prüfungspflicht gem. § 3 Abs. 1 StVG, §§ 46 Abs. 3, 13 FeV. § 13 Ziff. 2c FeV schreibt bei Alkoholfahrten von 1,6 ‰ oder mehr bzw. einer Atemalkoholkonzentration - diese genügt im verwaltungsrechtlichen Verfahren, auch wenn sie strafrechtlich nicht anerkannt ist - von 0,8 mg/l oder mehr vor, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen.)

3.

Bei rechtmäßiger (!) Anordnung der Gutachtenbeibringung erfolgt die Fahrerlaubnisentziehung über § 11 Abs. 8 FeV (Ermessen, das regelmäßig in diesem Sinne ausgeübt wird).

4.

Liegt eine nur bedingte Nichteignung vor?

Gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, statt des Fahrerlaubnisentzugs Beschränkungen oder Auflagen anzuordnen gem. § 46 Abs. 2 FeV?

Bei Alkoholtaten wenig Anwendungsgebiet.

5.

Ist wirksam Sofortvollzug angeordnet und gegründet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO)?

Ist das diesbezügliche Ermessen rechtmäßig ausgeübt? (Mit Zugang dieser Verfügung darf der Betreffende kein Fahrzeug entsprechend der entzogenen Fahrerlaubnisklassen mehr führen.)

6.