Checkliste: Besteht
versicherungsvertragliche
Obliegenheit im Sinne der Aufklärungsklausel
des E.1.3
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ja |
nein |
Hat sich der Versicherer erkennbar zum Einwand des Obliegenheiten-verstoßes
entschlossen und das dem Versicherungsnehmer gegenüber deutlich artikuliert (BGH v. 26.01.2005 -
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Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden
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Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten. |
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Die Muster-
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Entspricht Text der
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dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor |
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Ist abweichender Text enthalten? |
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Dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen |
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Haben Sie einen Verstoß gegen die Obliegenheit geprüft? |
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Ist diese Obliegenheit objektiv und so gefordert subjektiv tatsächlich verletzt? |
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Bei Versicherungsnehmer/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung. |
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Für mitversicherte Personen finden die
Regelungen zu den Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäße Anwendung,F.1
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Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften. |
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Hat die Obliegenheitsverletzung im Versicherungsfall vorgelegen
E.1.3
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Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen? |
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