Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit i.S.d. Rennveranstaltungsklausel des

Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit im Sinne der Rennveranstaltungsklausel des A.2.16.2 AKB (Kasko); D.2.2 (Haftpflicht)?

 

 

ja

nein

Liegt Risikoausschluss nach A.2.16.2 AKB 2008 vor (Kasko)?
Dann unbedingte Leistungsfreiheit, da Risikoausschluss.

 

 

Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden AVB überprüft?
Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten

 

 

Die Muster-AKB des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft müssen von den Versicherern nicht verwendet werden.
 
 
Entspricht Text der AVB dem der Muster-AKB?
dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor
 
 
Ist abweichender Text enthalten?
dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen
 
 
Ist diese Obliegenheit (D.2.2 AKB 2008) objektiv und subjektiv tatsächlich verletzt?
Liegt eine Rennveranstaltung vor (Kriterien siehe BGH, Urt. v. 01.04.2003 - VI ZR 321/02, BGHReport 2003, 803 = DAR 2003, 410 = JZ 2004, 92 = MDR 2003, 869 = VRS 105, 253 = VersR 2003, 775)?
bei Versicherungsnehmer/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung
 
 
Mitversicherte Personen haften wie Versicherungsnehmer, F.1 AKB 2008.
 
 
Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften.
 
 
Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen?
Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB gültig (für Altfälle §§ 3, 9 AGBG)?

 

 

ja