Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit i.S.d. Schwarzfahrtklausel?

Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche  Obliegenheit i.S.d. Schwarzfahrtklausel des D.1.2 AKB?

 

 

ja

nein

Haben Sie den Versicherungsvertrag/aktuelle AVB überprüft?
(Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten)
Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB wirksam vereinbart (für Altfälle §§ 3, 9 AGBG)?
Hält sich die vertragliche Obliegenheit im gesetzlich erlaubten Rahmen?
Haftpflichtversicherung: § 4PflVG; § 5KfzPflVV; D.1.2. AKB 2008

 

 

Kasko-/Insassenunfallversicherung: § 28 VVG, D.1.2.AKB 2008

 

 

Ist Text der Muster-AKB eingehalten? Dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor.
Ist abweichender Text enthalten? Dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen.
Ist die Benutzung des Kraftfahrzeugs (ggf. nach etwaigem Einschluss in die AKB auch des Anhängers)gegen den ausdrücklichen oder stillschweigenden Willen des Halters oder dessen, der anstelle des Halters über die Verwendung des Kfz bestimmen kann, erfolgtoder liegt nur eine geringfügige Abweichung der vereinbarten Nutzung vor?
Ist diese Obliegenheit objektiv und subjektiv tatsächlich verletzt?
VN/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung

 

 

Mitversicherte Personen haften wie VN, F.1. AKB 2008.

 

 

Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften.

 

 

Haben Sie das Verschulden geprüft?