Checkliste: Greift eine Wiederinstandsetzungsklausel ein? |
|
ja |
nein |
Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit im Sinne der Wiederinstandsetzungsklausel
des E.3.2
|
||
Haben Sie den Versicherungsvertrag überprüft? |
||
Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden
|
||
Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten |
|
|
Die Muster-
|
|
|
Entspricht Text der
|
||
dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor |
|
|
Ist abweichender Text enthalten? |
||
dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen. |
|
|
Haben Sie einen Verstoß gegen die Obliegenheit geprüft? |
||
Hat Versicherungsnehmer vor Verwertung (= Veräußerung in unrepariertem Zustand) oder Wiederinstandsetzung (Reparatur) nicht die Weisung des Versicherers eingeholt? |
||
War das Gebot der Weisungseinholung zumutbar? |
||
Hat Versicherer seine Weisung kurzfristig (= einige Tage) erteilt? |
||
Ist diese Obliegenheit objektiv und so gefordert subjektiv tatsächlich verletzt? |
||
bei Versicherungsnehmer/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung |
|
|
Mitversicherte Personen haften wie
Versicherungsnehmer,
F
|
|
|
Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften. |
|
|
|
ja |
nein |
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|