Checkliste: Internationale Zuständigkeit korrekt ermitteln

Checkliste: Internationale Zuständigkeit korrekt ermitteln

 

 

ja

nein

Haben Sie die anzuwendende Rechtsordnung ermittelt?

-    Verkehrsvorschriften: die des Tatorts (BGH NJW-RR 1996, 732).

-    Regelmäßig gilt das Delikts- und Schadensersatzrecht des Unfallorts, § 40 Abs. 1EGBGB bei deutschem Recht.

Kennen Sie die Ausnahmen von diesen Grundsätzen?

-    Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, Art. 40 Abs. 2EGBGB.

 

 

-    Wesentlich engere Verbindung, Art. 41EGBGB.

 

 

-    Nachträgliche Rechtswahl, Art. 42EGBGB.

 

 

Haben Sie die besondere Vorbehaltsklausel des Art. 40 Abs. 3 bei deutscher Rechtsanwendung beachtet?

-    Empfehlung: Bei einer Schadenregulierung im Ausland sollte  unbedingt ein dortiger,  deutschsprachiger Rechtsanwalt beauftragt werden.

 

 

-    Adressen sind erhältlich über Automobilclubs, Anwaltsverein, die eigene Rechtsschutzversicherung.

-    Wenn eine Rechtsschutzversicherung - mit Verkehrsrisiko - vorhanden ist, sollte der Schaden unbedingt gemeldet werden. In vielen europäischen Ländern werden Anwaltsgebühren nicht oder nur unzureichend erstattet.