Checkliste: Ist die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB korrekt?

Checkliste: Ist die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB korrekt?

 

 

ja

nein

Liegt eine rechtswidrige Tat vor?

Ist keine Verjährung eingetreten?

Wurde ein Kraftfahrzeug benutzt (nicht: bloß Fahrzeug, etwa Fahrrad)?

Wurde dieses Fahrzeug "geführt"?

Liegt ein Regelfall i.S.v. § 69 StGB vor?

Zeitpunkt des letzten tatrichterlichen Urteils ist entscheidend.

Ist ein Zusammenhang zwischen Führen und Straftat oder Verletzung von Kraftfahrerpflichten (= Halterpflichten) gegeben?

Ergibt sich aus der Tat eine Uneignung zum künftigen Führen eines Kfz?

Dauert diese aus der Tat hergeleitete Ungeeignetheit zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung der letzten Tatsacheninstanz noch an?

Ist das Übermaßverbot gewahrt?

zu beachten bei Rechtsmitteln: Verschlechterungsverbot gilt, aber faktische Möglichkeit der Verlängerung durch Zeitraum Vorinstanz-/ Rechtsmittelinstanzurteil möglich.

 

 

Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis: strafbar nach § 21 StVG sowie versicherungsrechtliche Nachteile wegen Fahrerlaubnisklausel

 

 

Sind Ausnahmen von der Sperre - § 69a Abs. 2 StGB - möglich?

Differenzierung nach Kfz-Art, Verwendungszweck; Führerscheinklassen

nicht dagegen: Benutzungsort/-zeit; Berufs-/Privatsphäre; nach Eigentumsverhältnissen am Kfz

Droht eine erhöhte Mindestsperre gem. § 69a Abs. 3 StGB?

Ist eine ermäßigte Mindestsperre möglich, § 69 Abs. 4, 6 StGB?

Nach Rechtskraft: