Checkliste: Ist die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB korrekt? |
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ja |
nein |
Liegt eine rechtswidrige Tat vor? |
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Ist keine Verjährung eingetreten? |
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Wurde ein Kraftfahrzeug benutzt (nicht: bloß Fahrzeug, etwa Fahrrad)? |
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Wurde dieses Fahrzeug "geführt"? |
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Liegt ein Regelfall i.S.v. § 69 StGB vor?Zeitpunkt des letzten tatrichterlichen Urteils ist entscheidend. |
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Ist ein Zusammenhang zwischen Führen und Straftat oder Verletzung von Kraftfahrerpflichten (= Halterpflichten) gegeben? |
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Ergibt sich aus der Tat eine Uneignung zum künftigen Führen eines Kfz?Dauert diese aus der Tat hergeleitete Ungeeignetheit zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung der letzten Tatsacheninstanz noch an? |
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Ist das Übermaßverbot gewahrt? |
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zu beachten bei Rechtsmitteln: Verschlechterungsverbot gilt, aber faktische Möglichkeit der Verlängerung durch Zeitraum Vorinstanz-/ Rechtsmittelinstanzurteil möglich. |
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Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis: strafbar nach § 21 StVG sowie versicherungsrechtliche Nachteile wegen Fahrerlaubnisklausel |
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Sind Ausnahmen von der Sperre - § 69a Abs. 2 StGB - möglich?Differenzierung nach Kfz-Art, Verwendungszweck; Führerscheinklassennicht dagegen: Benutzungsort/-zeit; Berufs-/Privatsphäre; nach Eigentumsverhältnissen am Kfz |
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Droht eine erhöhte Mindestsperre gem. § 69a Abs. 3 StGB? |
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Ist eine ermäßigte Mindestsperre möglich, § 69 Abs. 4, 6 StGB? |
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Nach Rechtskraft: |
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