Checkliste: Ist die Trunkenheitsklausel des § 2 Abs. 1e AKB erfüllt?

Checkliste: Ist die Trunkenheitsklausel  (D.2.1 AKB 2008) erfüllt?

 
Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit im Sinne der Trunkenheitsklausel des D.2.1 AKB 2008?

ja

nein

Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden AVB überprüft?
Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten
Die Muster AKB des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft müssen von den Versicherern nicht verwendet werden.

 

 

Entspricht Text der AVB dem der Muster-AKB?
dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor

 

 

Ist abweichender Text enthalten?
dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen

 

 

Liegt ein Kraftfahrzeug vor?
Liegt Betrieb dieses Kraftfahrzeugs vor?
Ist hierdurch kausale Tötung oder/Verletzung eines Menschen oder Beschädigung einer Sache eingetreten?
Liegt Haftungsausschluss durch höhere Gewalt, § 7 Abs. 2 StVG, oder Entlastungsbeweis, § 17 Abs. 3 StVG vor (Schaden nach 31.07.2002; vorher § 7 Abs. 2 StVG a.F.)?
Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen?
Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB gültig (für Altfälle §§ 3, 9 AGBG)?
Hält sich die vertragliche Obliegenheit im gesetzlich erlaubten Rahmen?
Haftpflichtversicherung: § 28 VVG, § 4PflVG; § 5KfzPflVV; D.2.1 AKB 2008

 

 

Kasko-/Insassenunfallversicherung: § 28 VVG, D.2.1 AKB 2008

 

 

 

ja

nein