Checkliste: Ist ein zu beachtendes Verkehrszeichen gegeben? |
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ja |
nein |
Liegt ein amtliches Verkehrszeichen vor? |
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Oder liegt eine ordnungsgemäß bekannt gegebene Allgemeinverfügung (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15.95, BVerwGE 102, 316 = zfs 1997, 196) vor? |
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Ist eine Aufstellung erfolgt? |
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War die Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt gegeben? |
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Wurde die Klagefrist gegen Verkehrszeichen eingehalten? |
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Kennen Sie den Zeitpunkt der Aufstellung oder erstmaligen Kenntnisnahme durch den konkreten Verkehrsteilnehmer (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15.95, BVerwGE 102, 316 = zfs 1997, 196: ein Jahr ab Aufstellung)? |
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War die Nichtigkeit des Verkehrszeichens gegeben? |
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Liegt Sinnwidrigkeit/Widersprüchlichkeit vor? |
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Liegt ein materiell-rechtlich fehlerhaftes Verkehrszeichen (falsche Ermessensausübung, unterbliebene oder falsche Interessenabwägung, sonstige rechtsatzmäßigen Voraussetzungen, z.B. Lärmschutz-Geschwindigkeitsregelung etc.) vor? |
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Ist der Fortbestand des ursprünglichen Verwaltungszwecks gegeben (Zweckwechsel bei fortbestehenden gleichen Verkehrszeichen ist wie Neuaufstellung zu werten)? |
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Liegt Klagebefugnis (= Anfechtungsbefugnis = Beeinträchtigung der persönlichen Rechte gegeben? Keine Popularklage möglich) vor? |
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