Checkliste: Ist ein zu beachtendes Verkehrszeichen gegeben?

Checkliste: Ist ein zu beachtendes Verkehrszeichen gegeben?

 

 

ja

nein

Liegt ein amtliches Verkehrszeichen vor?
Oder liegt eine ordnungsgemäß bekannt gegebene Allgemeinverfügung (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15.95, BVerwGE 102, 316 = zfs 1997, 196) vor?
Ist eine Aufstellung erfolgt?
War die Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt gegeben?
Wurde die Klagefrist gegen Verkehrszeichen eingehalten?
Kennen Sie den Zeitpunkt der Aufstellung oder erstmaligen Kenntnisnahme durch den konkreten Verkehrsteilnehmer (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15.95, BVerwGE 102, 316 = zfs 1997, 196: ein Jahr ab Aufstellung)?
War die Nichtigkeit des Verkehrszeichens gegeben?
Liegt Sinnwidrigkeit/Widersprüchlichkeit vor?
Liegt ein materiell-rechtlich fehlerhaftes Verkehrszeichen (falsche Ermessensausübung, unterbliebene oder falsche Interessenabwägung, sonstige rechtsatzmäßigen Voraussetzungen, z.B. Lärmschutz-Geschwindigkeitsregelung etc.) vor?
Ist der Fortbestand des ursprünglichen Verwaltungszwecks gegeben (Zweckwechsel bei fortbestehenden gleichen Verkehrszeichen ist wie Neuaufstellung zu werten)?
Liegt Klagebefugnis (= Anfechtungsbefugnis = Beeinträchtigung der persönlichen Rechte gegeben? Keine Popularklage möglich) vor?