Checkliste: Korrektes Kürzungs- und Verteilungsverfahren? |
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ja |
nein |
Ist Erschöpfung der gesetzlichen oder vertraglichen Höchstsummen erkennbar? |
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Höchstsummen je nur auf konkretes Schadensereignis bezogen. |
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Gesetzliche Höchstsummen u.a. in § 12 StVG. |
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Vertragliche Höchstsummen aus Versicherungsvertrag. |
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Spartentrennung beachten, Höchstsummen pro Sparte, bei Pauschalen gleichwohl Mindestsumme in Sach-, Personen- und Vermögensschadensparte. |
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Liegt eine unbegrenzte Haftung laut Urteil vor? |
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Es kommt nur noch die Restversicherungssumme (Höchstsumme abzüglich bisheriger Schadensleistungen) zur Verteilung. |
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Wurden alle Gläubiger berücksichtigt? |
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Wurde das Quotenvorrecht des Geschädigten berücksichtigt? |
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Ist ein Verteilungsplan nötig? |
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Haben Sie die Höhe der Forderungen festgestellt? |
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Zinsen auf Hauptforderung sind Teil der Forderung (nicht "Strafzinsen" des § 101 Abs. 2 Satz 2 VVG). |
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Berechnung der restlichen Versicherungssumme nach Abzug erfüllter Forderungen (erfüllte Renten werden mit ihrem Barwert berücksichtigt). |
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Renten sind zu kapitalisieren (Rentenbarwerte); korrekte Bestimmung des internen Verzinsungsfaktors nach § 8KfzPflVV. |
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Haben Sie eine anteilige Kürzung der einzelnen Leistungen durchgeführt? |
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