Checkliste: Liegt eine vorläufige Deckung vor? |
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ja |
nein |
Wurde eine Rückwärtsversicherung abgeschlossen (im Kraftfahrtbereich ungewöhnlich)? |
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Haben Sie den konkreten Inhalt und Umfang ermittelt? |
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Liegt ein eigenständiger Vertrag vor? |
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Formfrei, damit auch konkludent möglich. |
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Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen beachten. |
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Vertretungsbefugnis des Vermittlungsagenten prüfen, ggf. über Anscheins-/Duldungsvollmacht. |
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Alle Obliegenheiten des Hauptvertrags gelten. |
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Prämienzahlung für vorläufige Deckung im Regelfall nicht gestundet, Prämie ist regelmäßig erst mit Beginn des Versicherungsschutzes zu leisten. Der Beginn des Versicherungsschutzes kann aber auch von der Zahlung der Prämie abhängig gemacht werden (§ 51 Abs. 1 VVG). |
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Im KH-Bereich und
Autoschutzbrief mit Aushändigung der Versicherungsbestätigung (B.2
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Im Kasko-/Insassenunfallbereich nur nach Vereinbarung (B.2.2
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Voraussetzung: zumindest Verhandlungen über Abschluss des Versicherungshauptvertrags. |
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War die vorläufige Deckung im Schadenzeitpunkt nicht beendet (z.B. bei nicht fristgerechter Einlösung des Versicherungsscheins)? |
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Wurde die Prämie richtig berechnet? |
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Erfolgte eine Belehrung durch den Versicherer über die Prämienzahlung? |
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Beweislast trifft Versicherer |
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