Checkliste: Nachfahren mit geeichtem Tacho

Checkliste: Nachfahren mit geeichtem Tacho

 

 

ja

nein

Lag ein gleichbleibender Abstand am Messbeginn und am Messende vor?
Einhaltung des gleichbleibenden Abstands ist nötig zum Rückschluss der Polizeifahrzeuggeschwindigkeit auf die Geschwindigkeit des zu messenden Fahrzeugs. Gegebenenfalls Sachverständigengutachten zur Auswertung des Abstands der Fahrzeuge anhand der Negative beantragen. Eine Abstandsvergrößerung des vorausfahrenden zu überwachenden Fahrzeuges ist zulässig.

 

 

Entsprach die Dauer der Hinterherfahrt den geforderten Bandbreiten der Rechtsprechung?
einzuhaltender Abstand ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit (ca. 10facher halber Tachoabstand),

 

 

Abstand soll gleichbleibend. sein bzw. eine Änderung darf sich nicht zu Ungunsten des Betroffenen auswirken,

 

 

Abstand sollte nicht zu groß sein (maximal halber Tachowert).

 

 

Ist ein Abzug der Toleranz des Tachometers erfolgt?(Differierend bei geeichten, ungeeichten Tachometern.)
Ist ein Reifenfehler gegeben?
Abweichung der Reifen gegenüber dem Eichungszustand (Profilabrieb, Wechsel von Sommer- auf Winterreifen, neuer Reifensatz mit anderer Profilstärke etc.); führt teilweise zum Erlöschen der Eichung, in jedem Falle zu erhöhten Toleranzabzügen.

 

 

 

 

Haben Sie bei sachverständiger Auswertung ggf. Fehlertoleranz des Objektes der Polizeifotokamera ermitteln lassen?