Checkliste: Rotlichtkamera

Checkliste: Rotlichtkamera

 

 

ja

nein

Liegen Veränderungen der Gelbphase, bedingt durch Ermüdung der Schaltelemente vor?
Liegen Veränderungen der Gelbphase, bedingt durch Netzfrequenzschwankungen vor?
Sind Witterungsschwankungen (Löhle, DAR 1984, 407) gegeben?
Ist ein Sicherheitsabschlag aus diesen Gründen von 0,2 Sekunden (KG, Beschl. v. 16.03.1992 - 3 Ws (B) 40/91, DAR 1992, 224), 0,4 Sekunden (OLG Bremen, Beschl. v. 24.01.2002 - Ss (B) 64/01, DAR 2002, 225) erfolgt?
War die Uhr geeicht?
War die Eichdauer noch nicht abgelaufen?
Ist eine Induktionsschleife in Fahrbahn eingebracht?
Bei der Messung mit einer automatischen Rotlichtkamera wird, soweit die mit der Kamera gekoppelte Uhr nicht geeicht ist, von der Rechtsprechung z.T. ein Abzug von 0,2 Sekunden angenommen (KG, Beschl. v. 16.03.1992 - 3 Ws (B) 40/91, NZV 92, 251), z.T. wird eine sachverständige Beratung für erforderlich gehalten (OLG Hamm, Beschl. v. 27.05.1993 - 3 Ss OWi 503/93, VRS 85, 464).

 

 

Haben Sie die Position von Haltelinie und Induktionsschleife geprüft?
Liegt der Schaltplan vor?
Haben Sie die Dauer der Gelbphase geprüft?
Wurde ausreichend Zeit zur Reaktion gegeben?