Checkliste: Schadensmeldung bei Rechtsschutzversicherung |
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Notwendige allgemeine Informationen a) Name und Anschrift des/der Versicherungsnehmers/Versicherungsnehmerin b) Name und Anschrift des Rechtsschutzversicherers c) Versicherungsscheinnummer (falls schon bekannt: Schadensnummer - diese ist möglicherweise schon bekannt, wenn der Mandant den Schaden telefonisch gemeldet hat) d) Datum und Uhrzeit des Schadensereignisses, e) bei Auslandsschäden: Angabe der nächstgrößeren Stadt und des Landes f) Angabe der Person, für die Rechtsschutz begehrt wird: - Versicherungsnehmer - Ehegatte - Kinder (Geburtsdatum angeben) - bei Ehegatten und Kindern Angaben, in welcher Eigenschaft sie im Fahrzeug waren: berechtigte(r) Fahrer/-in, berechtigte(r) Insasse/-in - im Versicherungsvertrag individuell genannte sonstige Personen - natürliche Personen, denen Ansprüche aufgrund Verletzung oder Tötung des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes zustehen g) weiterer Rechtsschutz: Angaben, falls für die um Rechtsschutz nachgesuchte Person bei einer anderen oder bei der gleichen Gesellschaft ein weiterer Rechtsschutzvertrag besteht (Gesellschaft und Versicherungsscheinnummer). |
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