Checkliste: Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug

Checkliste: Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug

 

 

 

ja

nein

Haben sie den korrekten Gegner ermittelt?

Ist der Unfallgegner aus dem EU-Land?

Ermittlung des Gegners über die Auskunftsstelle, Zentralruf der Autoversicherer/GDV, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel. 018025026

 

 

Ist der Gegner nicht aus EU-Land?

Die Regulierung muss gegenüber der gegnerischen Versicherung im Unfallland erfolgen

 

 

Ist der Gegner nicht zu ermitteln?

Entschädigungsstelle (= in Deutschland Verkehrsopferhilfe) unmittelbar kontaktieren.

Sind Sie bei der Schadensanmeldung eines EU-Schadens korrekt vorgegangen?

Haben Sie den Schaden beim deutschen Schadensregulierungsbeauftragten (§ 7b PflVG) der ausländischen Versicherung in deutscher Sprache angemeldet?

Auf möglichst frühe Inverzugsetzung ist zu achten.

Die außergerichtliche und gerichtliche Unfallregulierung kann auch im Unfallland direkt mir der dortigen KH-Versicherung des Schädigers erfolgen. Bei größerem Körperschaden ist dies möglicherweise sinnvoll.

Der Schadenregulierungsbeauftragte kann nicht verklagt werden. Seit der Umsetzung der 5. KH-Richtlinie in nationales Recht kann die ausländische KH-Versicherung im Heimatland des Geschädigten verklagt werden.