1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 07.10.2021, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 9.475,00 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt die beklagte Sparkasse auf Zahlung eines Geldbetrages in Anspruch, den er in einen Geldautomaten der Beklagten eingezahlt haben will.
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