OLG Brandenburg - Urteil vom 19.10.2022
4 U 217/21
Normen:
BGB § 675y Abs. 1 S. 1; BGB § 675f Abs. 4; ZPO § 267;
Fundstellen:
ZIP 2023, 25
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 07.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 33/17

Darlegung- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Einzahlungen an einem Geldautomaten

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.10.2022 - Aktenzeichen 4 U 217/21

DRsp Nr. 2022/17086

Darlegung- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Einzahlungen an einem Geldautomaten

Wer Ansprüche wegen eines abgebrochenen Zahlungsvorgangs an einem Geldautomaten gemäß § 675y BGB geltend macht, trägt die volle Darlegung- und Beweislast für den Umstand, dass er den Zahlungsvorgang in der von ihm behaupteten Höhe überhaupt ausgelöst und mit dem von ihm behaupteten Inhalt erteilt hat.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 07.10.2021, Az. 19 O 33/17, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 9.475,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 675y Abs. 1 S. 1; BGB § 675f Abs. 4; ZPO § 267;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die beklagte Sparkasse auf Zahlung eines Geldbetrages in Anspruch, den er in einen Geldautomaten der Beklagten eingezahlt haben will.