Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 13. Juni 2022 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)im Schuldspruch im Fall II. 1. der Urteilsgründe,
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafe,
c)im Maßregelausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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