OLG München - Urteil vom 17.12.2010
10 U 1753/10
Normen:
ZPO § 411a; ZPO § 404a Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 22.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1256/09

Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verkehrsunfallprozess

OLG München, Urteil vom 17.12.2010 - Aktenzeichen 10 U 1753/10

DRsp Nr. 2011/4740

Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verkehrsunfallprozess

Hat in einem Verkehrsunfallprozess der Kläger unter zulässigem Beweisantritt die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt, so stellt es sich als rechtsfehlerhaft dar, wenn diesem Antrag nicht entsprochen wird, sondern das an mehreren entscheidenden Stellen, dem Strafverfahren und dem sich daraus ergebenden Vorgaben entsprechend, mit Unterstellungen zu Gunsten der Beklagten arbeitende, im Strafverfahren eingeholte Sachverständigengutachten verwertet hat.

1. Auf die Berufung des Klägers vom 25.01.2010 wird das Grund- und Teilendurteil des LG Traunstein vom 22.12.2009 in der Fassung des Ergänzungsurteils vom 15.06.2010 (Az. 8 O 1256/09) samt dem zugrundeliegenden Verfahren mit Ausnahme der Anhörung der Parteien aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG Traunstein zurückverwiesen.

2. Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem LG Traunstein vorbehalten.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 411a; ZPO § 404a Abs. 3;

Gründe: