Einleitung

Autor: Stephan Schröder

Änderungen beim Fahrverbot

Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften geändert, die mittelbar oder unmittelbar das straßenverkehrsrechtliche Fahrverbot betreffen. Exemplarisch zu nennen sind die Schaffung eines neuen Straftatbestands in § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) mit Wirkung zum 13.10.2017 oder die Reform der Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse, zur Schaffung einer freien Bahn für Rettungsfahrzeuge sowie zur Benutzung eines elektronischen Geräts (bisher: Nutzung eines Auto- oder Mobiltelefons), die jetzt die Verhängung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbotes ermöglichen.

Für den im Straßenverkehrsrecht praktizierenden Rechtsanwalt in besonderem Maß relevant sind die seit dem 24.08.2017 geltenden neuen Regeln zur Vollstreckung von bußgeldrechtlichen Fahrverboten in § 25 StVG und zur Verhängung und Vollstreckung von strafrechtlichen Fahrverboten in § 44 StGB, die durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" eingeführt wurden. Gerade diese Gesetzesreform, die in einigen Punkten vor ihrer Umsetzung äußerst kontrovers diskutiert wurde, betrifft zahlreiche Regelungskomplexe, die von Mandanten regelmäßig im Rahmen der anwaltlichen Beratung und Vertretung angesprochen werden:

Bis wann ist der Führerschein abzugeben?

Können mehrere Fahrverbote gleichzeitig verbüßt werden?