Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Nauen vom 28. Juni 2024 wird gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG,
Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels (§ 46 Abs. 1 OWiG,
I.
Das Amtsgericht Nauen hat mit Urteil vom 28. Juni 2024 gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h (nach Toleranzabzug), begangen am 2. März 2023 gegen 13:55 Uhr mit dem Pkw amtliches Kennzeichen ... auf der Bundesautobahn ... bei km ... in Fahrtrichtung ..., auf eine Geldbuße von 320,00 € erkannt sowie ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats unter Einräumung der Gestaltungsmöglichkeit nach §
Gegen diese Entscheidung richtet sich Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er ohne weitere Ausführungen die Verletzung materiellen Recht rügt.
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