1. Das ausgesetzte Verfahren wird wieder aufgenommen. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert auf 4.000 EUR festzusetzten.
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