Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 18. August 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers.
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