OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 18.12.2020
5 MB 30/20
Normen:
StVG § 3 Abs. 3; LVwG § 115;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 18.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 B 63/20

Einstweiliger Rechtsschutz über die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.12.2020 - Aktenzeichen 5 MB 30/20

DRsp Nr. 2021/4286

Einstweiliger Rechtsschutz über die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis liegt ein Fall des § 115 LVwG vor, wenn die Fahrerlaubnisbehörde zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung durch § 3 Abs. 3 StVG an der Entziehung der Fahrerlaubnis gehindert war und wenn die Fahrerlaubnis nach Aufhebung der Entziehung sofort in fehlerfreier Weise entzogen werden könnte.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 18. August 2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-Euro festgesetzt.

Normenkette:

StVG § 3 Abs. 3; LVwG § 115;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers.