1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 07.02.2020 (1 HK
2. Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen.
3. Dieses Urteil und das in Ziffer 1) genannte Urteil des Landgerichts Würzburg sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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