OLG Bamberg - Urteil vom 16.12.2021
1 U 79/20
Normen:
VVG § 100; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Würzburg, vom 07.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 2058/18

Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb des bei den Versicherer versicherten Zeitraums (hier: Haftpflichtversicherung); Abstellen auf das Verständnis eines geschäftserfahrenen Versicherungsnehmers für die Auslegung der Versicherungsbedingungen

OLG Bamberg, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 1 U 79/20

DRsp Nr. 2025/6568

Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb des bei den Versicherer versicherten Zeitraums (hier: Haftpflichtversicherung); Abstellen auf das Verständnis eines geschäftserfahrenen Versicherungsnehmers für die Auslegung der Versicherungsbedingungen

1. Wenn AVB verwendet werden, die ausschließlich im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Kunden verwendet werden, ist auf das Verständnis dieser Kreise, also eines geschäftserfahrenen Versicherungsnehmer abzustellen. 2. Die in den einschlägigen Bedingungen verwendeten Definitionen des Begriffs "Rückruf" stellen auf eine Aufforderung an die Kfz-Halter oder Händler, Vertrags- und sonstige Werkstätten ab, nicht jedoch auf die von dem vorangehenden internen Entscheidungsprozesse und die interne Beschlussfassung im Herstellerbetrieb.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 07.02.2020 (1 HK O 2058/18) wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen.

3. Dieses Urteil und das in Ziffer 1) genannte Urteil des Landgerichts Würzburg sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.