BGH - Urteil vom 22.05.1968
VIII ZR 133/66
Normen:
AGBG §§ 1 ff., § 9 ;
Fundstellen:
DAR 1968, 273
NJW 1968, 1718
VRS 35, 96

Eintrittspflicht des Inhabers eines bewachten Parkplatzes für den Verlust von Handelsware aus einem abgestellten Fahrzeug

BGH, Urteil vom 22.05.1968 - Aktenzeichen VIII ZR 133/66

DRsp Nr. 1994/5921

Eintrittspflicht des Inhabers eines bewachten Parkplatzes für den Verlust von Handelsware aus einem abgestellten Fahrzeug

Schließen Bewachungsbedingungen, die dem Vertrag über die Abstellung eines Kraftfahrzeugs auf einem bewachten Parkplatz zugrunde liegen, die Haftung für den Verlust von Handelsware aus abgestellten Fahrzeugen aus, so braucht der Bewachungsunternehmer bei einem Diebstahl von Handelsware aus dem abgestellten Fahrzeug auch dann nicht Ersatz zu leisten, wenn von ihm beschäftigte Arbeiter oder nicht leitende Angestellte an dem Diebstahl ein grobes Verschulden trifft.

Normenkette:

AGBG §§ 1 ff., § 9 ;

Hinweise: