Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.04.2021, Az.
Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis im ersten Rechtszug. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 16.800,00 € festgesetzt.
I.
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