OLG München - Endurteil vom 23.02.2023
25 U 3191/21
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; AKB a.F. § 10;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 27.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 16385/20

Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers eines Speditionsunternehmens für Schäden aufgrund falscher Abladung der Fracht eines Lkw

OLG München, Endurteil vom 23.02.2023 - Aktenzeichen 25 U 3191/21

DRsp Nr. 2023/3734

Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers eines Speditionsunternehmens für Schäden aufgrund falscher Abladung der Fracht eines Lkw

Sehen die AKB eines Kfz-Haftpflichtversicherers vor, dass dieser für Schäden eintrittspflichtig ist, die dem "Gebrauch eines Fahrzeugs" zuzurechnen sind, so umfasst dies nicht nur Schäden, die "bei dem Betrieb" des Fahrzeugs im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG entstanden sind, sondern weitergehend auch Schäden aus dem Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmaschine oder solchen, bei denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.04.2021, Az. 12 O 16385/20, abgeändert. Das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 01.02.2021 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis im ersten Rechtszug. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 16.800,00 € festgesetzt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; AKB a.F. § 10;

Gründe

I.