Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.05.2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 152/07 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten, und zwar
die Beklagte zu 1) zu 25 %,
die Beklagte zu 2) zu 11 %,
die Beklagte zu 3) zu 10 %,
die Beklagte zu 4) zu 14 %,
die Beklagte zu 5) zu 7 %,
die Beklagte zu 6) zu 4 %,
die Beklagte zu 7) zu 15 %,
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