Der Beschluss der 9. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 18. Januar 2022 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Truppendienstgericht Süd zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
I
Die Nichtzulassungsbeschwerde richtet sich gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung eines fünftägigen Disziplinararrests wegen Befehlsverweigerung.
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