Empfehlungen des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstags

Autor: Stephan Schröder
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Von Dr. Stephan Schröder.

Übersicht

In der Zeit vom 29.-31.01.2020 fand in Goslar der 58. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt, der vom Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) Prof. Ansgar Staudinger eröffnet wurde. In diesem Jahr kamen rund 2.000 Teilnehmer nach Goslar.

Schwerpunktthemen des diesjährigen Verkehrsgerichtstags waren die Themen "Abschied vom fiktiven Schadensersatz?" im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zum Werkvertragsrecht, "Aggressivität im Straßenverkehr", "Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens", "Elektrokleinstfahrzeuge" und "Entschädigung von Opfern nach terroristischen Anschlägen".

In diesem Jahr berieten die Verkehrsexperten in acht Arbeitskreisen über

grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU (AK I),

Abschied vom fiktiven Schadensersatz? (AK II),

Aggressivität im Straßenverkehr (AK III),

Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens (AK IV),

Elektrokleinstfahrzeuge (AK V),

Fahranfänger - neue Wege zur Fahrkompetenz (AK VI),

Entschädigung von Opfern nach terroristischen Anschlägen (AK VII)

und Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrten (AK VIII).

Im Nachfolgenden sollen die von den Arbeitskreisen ausgesprochenen Empfehlungen im Einzelnen dargestellt werden.

Arbeitskreis I - Grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU