Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.12.2023 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wie folgt abgeändert:
Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts vom 30.06.2023 (Az.
Das beklagte Land wird ferner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten freizustellen. Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil vom 30.06.2023 aufrechterhalten.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten seiner erstinstanzlichen Säumnis. Von den weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 9/10 und das beklagte Land 1/10.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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