OLG Saarbrücken - Urteil vom 11.12.2020
5 U 8/20
Normen:
AKB C.3;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 14.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 178/18

Entschädigung wegen Vandalismus aus einer FahrzeugversicherungAuffälligkeiten hinsichtlich eines Fahrzeugs und seiner BeschädigungenNachweis eines Versicherungsfalles

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2020 - Aktenzeichen 5 U 8/20

DRsp Nr. 2021/12734

Entschädigung wegen Vandalismus aus einer Fahrzeugversicherung Auffälligkeiten hinsichtlich eines Fahrzeugs und seiner Beschädigungen Nachweis eines Versicherungsfalles

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Januar 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 178/18 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 13.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

AKB C.3;

Gründe:

I.