I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die vorläufige Vollziehbarkeit der Entziehung der ihm am 5. September 2016 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L.
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