VGH Bayern - Beschluss vom 11.01.2022
11 ZB 21.2744
Normen:
FeV § 11 Abs. 8;

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens nach Überführung der Einnahme von die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Drogen

VGH Bayern, Beschluss vom 11.01.2022 - Aktenzeichen 11 ZB 21.2744

DRsp Nr. 2022/1887

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens nach Überführung der Einnahme von die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Drogen

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 8;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, B und L.