OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 20.02.2025
4 LB 34/23
Normen:
StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1, 2;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 09.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 184/18

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit eines Inhabers zum Führen von Kfz im Straßenverkehr; Diagnose der Alkoholabhängigkeit

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.2025 - Aktenzeichen 4 LB 34/23

DRsp Nr. 2025/2576

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit eines Inhabers zum Führen von Kfz im Straßenverkehr; Diagnose der Alkoholabhängigkeit

Zur Diagnose der Alkoholabhängigkeit Drängt sich die Diagnose einer Alkoholabhängigkeit, etwa durch Vorbefunde, unmittelbar auf, bedarf es im Rahmen der ärztlichen Begutachtung nicht zwingend einer vertieften Auseinandersetzung mit den Kriterien für eine Alkoholabhängigkeit nach der ICD-10.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.