OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.12.2014
16 B 1240/14
Normen:
FeV § 11 Abs. 7;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 6 L 2133/14

Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2014 - Aktenzeichen 16 B 1240/14

DRsp Nr. 2015/954

Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. September 2014 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 7;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkte Überprüfung durch den Senat führt zu keinem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis.