Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 25.01.2024, Az.
Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer K... bis zum 31.03.2020 unwirksam waren:
a)im Tarif BS9 zum 01.04.2015 in Höhe von 29,99 EUR
b)im Tarif BS9 zum 01.04.2017 in Höhe von 64,90 EUR
und der Kläger nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages verpflichtet war.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 284,67 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 15.04.2023 zu zahlen.
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