Erläuterungen zum Glossar Schadengutachten

Die folgende Begriffsammlung bezieht sich auf die sogenannten Unfallschadengutachten und soll die fachspezifischen Begriffe und Definitionen, die in der Versicherungswirtschaft, der Rechtsprechung und im Gutachterwesen Anwendung finden verdeutlichen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Schadengutachten:

Haftpflichtschadengutachten

Kaskogutachten (Fahrzeugschadengutachten)

Bei einem Schadengutachten handelt es sich um ein Dokument, dass alle notwendigen Ersatzteile und Arbeitsschritte detailliert darstellt, die benötigt werden, um den Zustand eines Objekts (Fahrzeug) vor dem Eintritt des Schadenereignisses wiederherzustellen.

Um diesen Anspruch zu erfüllen, werden mit Hilfe von Softwareanwendungen und Datenbanken Kalkulationen erstellt und diese mit Zusatztexten (Vor- und Nachtexten) vervollständigt.

Die meistverwendeten Anwendungen stammen von den Firmen AUDATEX und DAT.

Nach der Auswahl des Fahrzeugtyps und des entsprechenden Untertyps (Fahrzeugvariante und -ausstattung) können in diesen Anwendungen fast alle Fahrzeugteile ausgewählt und mit einer Arbeitsposition versehen werden. Die Arbeitsposition beschreibt, was mit dem jeweiligen Fahrzeugteil bei der Reparatur (Wiederherstellung des Fahrzeugs) geschehen soll.

Aus den Kosten für die Arbeitspositionen, Nebenarbeiten und der benötigten Ersatzteile ergibt sich eine Summe, die zur fachgerechten Reparatur des Fahrzeugs voraussichtlich benötigt wird.