Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 13. Juli 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich des Ersatzes von Verdienstausfall und darauf bezogener vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zu seinem Nachteil entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt die Beklagten - soweit im Rahmen des Revisionsverfahrens relevant - auf Ersatz von Verdienstausfall in Anspruch.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|