OLG Koblenz - Urteil vom 15.12.2003
12 U 444/99
Normen:
BGB § 463 S. 2 (a.F.) ; StVZO § 19 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NZV 2004, 199

Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen Tieferlegung eines Fahrzeugs; Arglist des Verkäufers

OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2003 - Aktenzeichen 12 U 444/99

DRsp Nr. 2004/15063

Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen Tieferlegung eines Fahrzeugs; Arglist des Verkäufers

»1. Erklärt ein Pkw-Verkäufer, das Auto sei ordnungsgemäß tiefer gelegt worden, obwohl er weiß, dass nach der im Fahrzeugbrief eingetragenen Tieferlegung noch eine weitere erhebliche oder nicht durch einen TÜV-Prüfer abgenommene und nicht im Fahrzeugbrief eingetragene Tieferlegung erfolgt ist, so handelt er arglistig und haftet dem Käufer auf Schadensersatz.