Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen Tieferlegung eines Fahrzeugs; Arglist des Verkäufers
OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2003 - Aktenzeichen 12 U 444/99
DRsp Nr. 2004/15063
Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen Tieferlegung eines Fahrzeugs; Arglist des Verkäufers
»1. Erklärt ein Pkw-Verkäufer, das Auto sei ordnungsgemäß tiefer gelegt worden, obwohl er weiß, dass nach der im Fahrzeugbrief eingetragenen Tieferlegung noch eine weitere erhebliche oder nicht durch einen TÜV-Prüfer abgenommene und nicht im Fahrzeugbrief eingetragene Tieferlegung erfolgt ist, so handelt er arglistig und haftet dem Käufer auf Schadensersatz.
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