1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts BerlinIIl vom 28. November 2024 wird zurückgewiesen.
2. Die Aussetzung der Vollziehung des angegriffenen Beschlusses ist damit beendet.
3. Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
4. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 262.209,86 €.
I.
Die Gläubigerin hatte die Schuldnerin vor dem Landgericht Berlin Il auf Sicherheitsleistunggemäß §
Mit Versäumnisurteil vom 27. August 2024 hat das Landgericht die Schuldnerin antragsgemäßzur Sicherheitsleistung verurteilt. Das Versäumnisurteil ist der Schuldnerin am28. August 2024 zugestellt worden. Die Schuldnerin hat keinen Einspruch eingelegt.
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