BGH - Urteil vom 22.11.1977
VI ZR 146/76
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1978, 235

Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung

BGH, Urteil vom 22.11.1977 - Aktenzeichen VI ZR 146/76

DRsp Nr. 1994/5345

Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung stellt einen Vermögensnachteil dar, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Fahrzeugs des Versicherungsnehmers, sondern darin hat, daß der Versicherungsnehmer ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat und dafür haftpflichtig gemacht worden ist. Die Belastung mit einer höheren Leistungsprämie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gehört somit nicht zu den zu ersetzenden Schäden.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1978, 235