I.
Der damals 2 1/2-jährige Kläger ist am 20.04.2005 auf dem Ferienhof der Familie in Q von dem Beklagten, seinem Onkel, mit einem zurücksetzenden Rasenmähtrecker angefahren worden, wobei sein rechter Fuß in das Mähwerk geriet. Vier Zehen mussten amputiert werden.
Nachdem der Kläger zunächst ein angemessenes unbegrenztes Schmerzensgeld und Feststellung der weiteren Ersatzpflicht für zukünftige Schäden begehrt hatte, hat der Kläger zuletzt auf Anregung des Landgerichts ein Teil-Schmerzensgeld bis zur mündlichen Verhandlung, mindestens 10.000,00 Euro, und die Feststellung der Ersatzpflicht für die zukünftigen Schäden, darunter immaterielle Schäden ab dem Tag der mündlichen Verhandlung, begehrt.
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