Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25.05.2022, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
3.Der Streitwert für den Berufungsrechtsstreit wird vorläufig auf € 11.935,01 festgesetzt.
Die Parteien streiten im Rahmen des sogenannten Dieselskandals um Schadensersatzansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten aufgrund eines Kaufs eines Kraftfahrzeugs Porsche Macan S 3.0 D von einer Dritten am 02.07.2015 (Anlage K 1).
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