Erwerbsschaden

Autor: Göppl

Verdienstausfall wird gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Einkommenssteuerbescheids für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit erstattet, sofern eine Entschädigung nicht durch Arbeitgeber, Krankenversicherung oder sonstigen Versicherungsträgern erfolgt.