Autor: Göppl |
Verdienstausfall wird gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Einkommenssteuerbescheids für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit erstattet, sofern eine Entschädigung nicht durch Arbeitgeber, Krankenversicherung oder sonstigen Versicherungsträgern erfolgt.
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