Erwerbsschaden

Autor: Göppl

Verdienstausfall wird gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. Vorlage des Einkommenssteuerbescheids erstattet. Maßgeblich für die Höhe des Erwerbsschadens ist das vor dem Schadensereignis erzielte Durchschnittseinkommen.